Einreichungsfrist
Gesuche sind bis zum 31. März und bis zum 30. September einzureichen.
Förderung von bildender Kunst, Literatur, Theater und Musik im Kanton Bern.
Die Stiftung unterstützt ausgewählte kulturelle Projekte im Kanton Bern.
Einreichungsfrist
Gesuche sind bis zum 31. März und bis zum 30. September einzureichen.
Entscheid
Die Stiftungsratssitzungen finden zweimal pro Jahr statt, jeweils im April und im Oktober.
Einreichung
Gesuche und Schlussberichte mit Erfolgsrechnung werden per E-Mail zugestellt.
Die Stiftung bezweckt die Förderung von bildender Kunst, Literatur, Theater und Musik im Kanton Bern. Zu diesem Zweck kann sie Fördermittel sprechen sowie finanzielle Unterstützungen aller Art leisten.
Sie kann Bilder und Bildersammlungen erwerben und halten. Gewinn und Kapital der Stiftung sind ausschliesslich den genannten Zwecken gewidmet. Erwerbszwecke sind ausgeschlossen.
Bitte reichen Sie Ihr Gesuch für die Sitzung im April bis zum 31. März und für die Sitzung im Oktober bis zum 30. September per E-Mail ein.
Senden Sie Gesuche und Schlussberichte mit Erfolgsrechnung als PDF an:
info@stiftung-hausammann-kunst.chDie Stiftung prüft die eingegangenen Gesuche an den Stiftungsratssitzungen im April und im Oktober.
Isabelle Aschwanden
Stiftungsrätin