Förderung von bildender Kunst, Literatur, Theater und Musik im Kanton Bern.

Stiftung Hausammann für Kunst

Die Stiftung unterstützt ausgewählte kulturelle Projekte im Kanton Bern.

Einreichungsfrist

Gesuche sind bis zum 31. März und bis zum 30. September einzureichen.

Entscheid

Die Stiftungsratssitzungen finden zweimal pro Jahr statt, jeweils im April und im Oktober.

Einreichung

Gesuche und Schlussberichte mit Erfolgsrechnung werden per E-Mail zugestellt.

Förderung kultureller Projekte im Kanton Bern

Die Stiftung bezweckt die Förderung von bildender Kunst, Literatur, Theater und Musik im Kanton Bern. Zu diesem Zweck kann sie Fördermittel sprechen sowie finanzielle Unterstützungen aller Art leisten.

Sie kann Bilder und Bildersammlungen erwerben und halten. Gewinn und Kapital der Stiftung sind ausschliesslich den genannten Zwecken gewidmet. Erwerbszwecke sind ausgeschlossen.

Was die Stiftung unterstützt

Bildende Kunst Literatur Theater Musik

Unterstützt werden

  • Bildende Kunst
  • Literatur
  • Theater
  • Musik
  • Spartenübergreifende Projekte
  • Projekte mit Bezug zum Kanton Bern

Was nicht unterstützt wird

  • Stipendien
  • Infrastrukturbeiträge
  • CD- und Buchproduktionen
  • Laienprojekte
  • Projekte, die nicht im Kanton Bern stattfinden

Gesuch einreichen

Bitte reichen Sie Ihr Gesuch für die Sitzung im April bis zum 31. März und für die Sitzung im Oktober bis zum 30. September per E-Mail ein.

1

Unterlagen vorbereiten

  • Projektbeschrieb
  • Budget mit Finanzierungsplan
  • Zeitplan
  • gewünschter Unterstützungsbetrag
  • Angaben zur gesuchstellenden Person oder Organisation
  • Falls vorhanden: weitere Förderzusagen oder eingereichte Gesuche
3

Prüfung durch Stiftung

Die Stiftung prüft die eingegangenen Gesuche an den Stiftungsratssitzungen im April und im Oktober.

Gesuch per E-Mail senden

Kontakt

Isabelle Aschwanden
Stiftungsrätin

Stiftung Hausammann für Kunst Yvonne Hausammann Kräyigenweg 32 3074 Muri b. Bern info@stiftung-hausammann-kunst.ch